Rückwirkend mit 1. 5. 2007 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter, die Ist-Löhne/-Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen um 2,7 % erhöht. Durch Betriebsvereinbarung kann eine Verteilungsoption vorgesehen werden, wobei die Lohn-/Gehaltssumme um insgesamt 3,0 % zu erhöhen ist; die individuellen Erhöhungen müssen mindestens 2,5 % betragen.