VwGH 25. 10. 2006, 2005/08/0199
§ 9, § 10 AlVG - Erscheint eine Arbeitslose, der vom AMS eine Stelle als Reinigungskraft vermittelt wurde, ca eine Stunde zu früh zum Vorstellungsgespräch für die vermeintliche Posititon als Reingungskraft, erfährt sie dabei, dass das Unternehmen eigentlich eine Küchengehilfin sucht, und wartet sie dann nicht mehr zu bis zu ihrem Termin, so verliert sie den Anspruch auf Notstandshilfe.