Art 4 Abs 3 DBA-Liechtenstein, § 116 BAO - Ein in Österreich verheirateter kroatischer Staatsbürger mit Niederlassungsbewilligung für Liechtenstein, der bei einem Liechtensteiner Unternehmen als Fernfahrer beschäftigt und fünfeinhalb Tage in der Woche unterwegs ist, erfüllt die fremdenrechtlichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt in Österreich iSd Art 4 Abs 3 DBA-Liechtenstein auch dann, wenn zwar alle Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels gegeben sind, der formale Aufenthaltstitel aber lediglich wegen des Unterlassens einer Antragstellung nicht vorliegt.