§ 2 Abs 1, § 14 Abs 2 BEinstG - Der Umstand, dass der Grad der Behinderung eines bislang begünstigten Behinderten iSd § 2 BEinstG aufgrund einer Verbesserung des Leidenszustandes nunmehr weniger als 50 % beträgt, kann nicht bescheidmäßig festgestellt werden. Vielmehr ist in einem solchen Fall lediglich der Wegfall der Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten auszusprechen.
VwGH 17. 10. 2006, 2003/11/0116