BGBl II 2007/86, ausgegeben am 13. 4. 2007
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 2007/04 bis 2007/11 unverändert für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Diese Verordnung des BMWA ist mit 1. 4. 2007 in Kraft getreten.