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Doppelte Haushaltsführung eines in der Schweiz beschäftigten Musiklehrers

Lohnsteuer und AbgabenARD 5764/9/2007 Heft 5764 v. 12.4.2007

§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 EStG, Art 23 Abs 2 DBA-Schweiz idF vor BGBl III 2007/22 - Unterrichtet ein Musiklehrer, der in Bregenz seinen Familienwohnsitz und in St. Gallen (Schweiz) einen Zweitwohnsitz hat, in der Schweiz an zwei öffentlich-rechtlichen und einer privaten Musikschule, so darf Österreich (nur) die öffentlich-rechtlichen Bezüge besteuern.

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