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Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich Schenkungssteuer eingeleitet

Lohnsteuer und AbgabenARD 5763/15/2007 Heft 5763 v. 6.4.2007

§ 1 Abs 1 Z 2 ErbStG - Die Verwendung des historischen dreifachen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer für Grundbesitz dürfte ebenfalls gleichheitswidrig sein, weil damit - wie bei der Erbschaftssteuer - keine realistische Wertentwicklung des Grundbesitzes als Basis der Steuervorschreibung herangezogen wird.

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