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Geltendmachung von Ansprüchen nach dem KV-Handel

KollektivverträgeARD 5762/4/2007 Heft 5762 v. 3.4.2007

OLG Wien 15. 12. 2006, 10 Ra 139/06v

KV-Handelsangestellte - Werden vom Arbeitgeber entgegen Abschn XX Pkt B KV-Handelsangestellte keine laufenden Arbeitszeitaufzeichnungen geführt oder vorgelegt, so verfallen Ansprüche nach Ablauf von 6 Monaten nach Fälligkeit, sofern sie nicht dem Grunde nach schriftlich geltend gemacht wurden.

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