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Rauer Umgangston unter Lehrlingen

EntlassungARD 5761/13/2007 Heft 5761 v. 30.3.2007

OLG Wien 28. 8. 2006, 7 Ra 106/06v

§ 15 Abs 3 lit b BAG - Äußert sich ein Lehrling gegenüber einem anderen Lehrling mit den Worten „Halt die Goschn“, rechtfertigt dies noch nicht eine Entlassung, weil es sich dabei weder um eine gefährliche Bedrohung iSd § 15 Abs 3 lit b BAG noch um eine Beleidigung handelt, weil damit keinerlei charakterlicher Vorwurf verbunden ist. (Revision unzulässig)

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