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Entlassung nach Faustschlag ins Gesicht eines Kollegen

EntlassungARD 5761/11/2007 Heft 5761 v. 30.3.2007

Bearbeiter:

Manfred Lindmayr

§ 82 lit g GewO - Versetzt ein Arbeiter einem Arbeitskollegen einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch dieser am Auge verletzt wird, rechtfertigt dies seine Entlassung.

OLG Wien 17. 5. 2006, 7 Ra 57/06p

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