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Beschäftigung überlassener ausländischer Matrosen

AusländerbeschäftigungARD 5757/3/2007 Heft 5757 v. 16.3.2007

Bearbeiter:

Manfred Lindmayr

VwGH 9. 10. 2006, 2004/09/0074

§ 1 Abs 2 lit e, § 2 Abs 2 lit e AuslBG - Gemäß § 1 Abs 2 lit e AuslBG sind die Bestimmungen des AuslBG nicht auf Ausländer hinsichtlich ihrer Tätigkeiten als Besatzungsmitglieder von See- und Binnenschiffen anzuwenden, es sei denn, sie üben eine Tätigkeit bei einem Unternehmen mit Sitz im Bundesgebiet aus.

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