§ 22 BAO - Das Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft auf den Kanalinseln zur Gewährung von Darlehen und für Factoringgeschäfte jeweils innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, ist unangemessen.
VwGH 18. 10. 2006, 2003/13/0031