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Ausbildung einer Lehrerin zur Kunst- und Gestaltungstherapeutin nicht abzugsfähig

Lohnsteuer und AbgabenARD 5755/6/2007 Heft 5755 v. 9.3.2007

§ 16 Abs 1 , § 20 Abs 1 EStG - Aufwendungen einer Volksschullehrerin, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf unterrichtet, für einen Lehrgang zur Ausbildung zur Kunst- und Gestaltungstherapeutin in München sind nicht ausreichend berufsspezifisch und somit auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig, sondern den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen.

VwGH 14. 12. 2006, 2002/14/0012

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