Ab der Veranlagung 2006 sind beim Feststellungsverfahren nach § 188 BAO (Formular E 6) wesentliche Änderungen eingetreten. Die nun kundgemachte Information des BMF gibt einen Überblick über diese Änderungen.
Info des BMF vom 22. 2. 2007, BMF-010200/ 0000-IV/2/2007