Verordnungen für OÖ und Sbg
Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht:
Ab 1. 1. 2007 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung eines ausreichenden Lebensunterhaltes auf folgende Werte erhöht: