BGBl II 2007/35, ausgegeben am 15. 2. 2007
Mit Verordnung des BMWA wird für Kärnten und Salzburg ein weiteres Kontingent in Höhe von insgesamt 150 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt, in dessen Rahmen nach Ausschöpfung der Kontingente der Verordnung BGBl II 2007/17, ARD 5743/1/2007, bis 30. 11. 2007 weitere Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden dürfen.