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BFH: Aufwendungen für Ruhestandsfeier als abziehbare Werbungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5752/12/2007 Heft 5752 v. 27.2.2007

§ 9 Abs 1, § 12 Nr 1 dEStG - Bewirtungsaufwendungen, die einem Offizier für einen Empfang aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte (Kommandoübergabe) und der Verabschiedung in den Ruhestand entstehen, können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein.

BFH/BRD 11. 1. 2007, VI R 52/03

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