§ 255 Abs 3 ASVG - Die Verweisung eines ungelernten Arbeiters ist auch auf Tätigkeiten zulässig, durch die er nur ein Einkommen erzielen kann, das unter dem allgemeinen Existenzminimum liegt (hier: Halbtagsbeschäftigung als Reinigungskraft). Es ist allein ausschlaggebend, ob er durch die Verweisungstätigkeit wenigstens die Hälfte des Entgelts verdienen kann, das ein körperlich und geistig gesunder Versicherter regelmäßig durch eine solche Tätigkeit erzielt.