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Tod während geblockter Altersteilzeit

AltersteilzeitARD 5751/2/2007 Heft 5751 v. 23.2.2007

OLG Wien 26. 9. 2006, 8 Ra 76/06i

§ 27 AlVG, § 19e AZG - Beim geblockten Altersteilzeitmodell bleibt das Dienstverhältnis auch während der „Freizeitphase“ weiter aufrecht. Die tatsächliche Arbeitszeit wird in der „Vollarbeitsphase“ erbracht, anschließend wird vom Arbeitnehmer das Zeitguthaben eingelöst.

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