§ 19e AZG , KV-Textilindustrie - Ist in der Altersteilzeitvereinbarung (Blockmodell) festgelegt, dass der Lohnausgleich an die Bedingung des Altersteilzeitgeldbezuges geknüpft ist, führt bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit der Wegfall des Altersteilzeitgeldes auch zum Wegfall des Lohnausgleichs. Darüber hinaus kann der Kollektivvertrag zudem eine von § 19e Abs 2 AZG gänzlich abweichende Regelung treffen und auch den 50%igen Zuschlag für Guthaben an Normalarbeitszeit zur Gänze ausschließen.