§ 32 Abs 2 Z 2 VBG, § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995 - Weist ein Vertragsbediensteter entweder überdurchschnittlich viele Krankenstände oder einen überdurchschnittlich lang andauernden Krankenstand auf, kann der Kündigungsgrund der mangelnden gesundheitlichen Eignung zur Erfüllung der Dienstpflichten vorliegen, sofern nach den objektiven Tatsachen im Kündigungszeitpunkt die Besorgnis des Arbeitgebers gerechtfertigt ist, dass er auch in Zukunft immer wieder durch Krankheit in erheblichem Umfang an der Arbeitsleistung gehindert sein wird.