Verordnungen für Salzburg und die Steiermark
Salzburg: Mit der neuen Salzburger Gesundheitsüberwachungs-Verordnung (S.GÜV) werden die Bestimmungen der VGÜ mit kleineren Modifikationen ua auch für die Bediensteten in der Land- und Forstwirtschaft für anwendbar erklärt. LGBl für Salzburg 2007/3, kundgemacht am 25. 1. 2007.