§ 3a IESG - Führt ein Arbeitnehmer dem Unternehmen seines Arbeitgebers in einer wirtschaftlich schlechten Phase neues Kapital zu und vereinbart mit dem Arbeitgeber eine Reduzierung seines Gehalts, spricht dies gegen eine sittenwidrige Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds. Die Entgeltreduktion lässt gerade auf die gegenteilige Absicht schließen, durch eine den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasstere Entgeltregelung den Weiterbestand des Unternehmens und damit auch die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber zu sichern.