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Abzugsfähigkeit der doppelten Haushaltsführung auch bei Kostentragung durch Lebensgefährten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5744/10/2007 Heft 5744 v. 30.1.2007

§ 16 Abs 1 , § 20 Abs 1 Z 1 EStG - Bezieht eine Universitätsprofessorin, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten eine Wohnung in Wien bewohnt, aufgrund ihrer Berufstätigkeit an der Universität Innsbruck eine Mietwohnung in Innsbruck, so kann sie die Mietkosten für die Innsbrucker Wohnung auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn die Mietkosten am Familienwohnsitz in Wien nicht sie selbst, sondern ihr Lebensgefährte trägt.

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