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Ausländerbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft

Neue VorschriftenARD 5743/1/2007 Heft 5743 v. 26.1.2007

BGBl II 2007/17, ausgegeben am 16. 1. 2007

Mit Verordnung des BMWA wird ein Kontingent in Höhe von bundesweit insgesamt 4.688 für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt; die Beschäftigungsbewilligungen dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2007 enden.

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