§ 27 Z 1 AngG - Bewusst unrichtige Angaben bei einer Inventur durch einen Marktleiter im Supermarkt rechtfertigen die Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.
OLG Wien 17. 8. 2006, 9 Ra 27/06s
Bei der Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ist auf das Gesamtverhalten des Angestellten abzustellen, wobei sämtliche Begleitumstände des einzelnen Falles zu berücksichtigen sind. Das erforderliche Vertrauen zum Angestellten und damit auch die Frage der Vertrauensunwürdigkeit ist von der Position des Angestellten im Betrieb, insbesondere auch von dessen Verfügungsmöglichkeiten über Betriebsmittel abhängig. Dementsprechend werden im Allgemeinen an Angestellte in leitender Stellung strengere Anforderungen gestellt.