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Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5742/13/2007 Heft 5742 v. 23.1.2007

Erlass des BMF vom 27. 12. 2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006

Unternehmer müssen ab 1. 1. 2007 aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99, ARD 5692/3/2006) grundsätzlich Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln aufzeichnen . Mit der Barbewegungsverordnung (BGBl II 2006/441, ARD 5730/5/2006) wurden jedoch in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen.

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