vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unfall im Schulgebäude - Dienstgeberhaftungsprivileg für BIG

Haftungsprivileg bei ArbeitsunfällenARD 5741/2/2007 Heft 5741 v. 19.1.2007

§ 333 Abs 1 , § 335 Abs 3 ASVG - Auch der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der zunächst das Fruchtgenussrecht und später das Eigentum an der Schulliegenschaft übertragen wurde, kommt das Dienstgeberhaftungsprivileg zugute, wenn ein Schüler im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule verletzt wird.

OGH 19. 10. 2006, 2 Ob 75/06b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte