§ 333 Abs 1 , § 335 Abs 3 ASVG - Auch der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der zunächst das Fruchtgenussrecht und später das Eigentum an der Schulliegenschaft übertragen wurde, kommt das Dienstgeberhaftungsprivileg zugute, wenn ein Schüler im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule verletzt wird.
OGH 19. 10. 2006, 2 Ob 75/06b