Erlass des BMF vom 21. 12. 2006, BMF-010221/0666-IV/4/2006
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die in mehreren EAS-Auskünften (siehe insbesondere EAS 1992, EAS 2110, EAS 2339 und EAS 2365) vertretene Rechtsauffassung über die inländische Verwertbarkeit von Auslandsverlusten in Umgründungsfällen in dieser Form ab Einführung der Gruppenbesteuerung (2005) nicht mehr aufrechterhalten wird.