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Beginn der Schwangerschaft bei In-vitro-Fertilisation

MutterschutzARD 5740/3/2007 Heft 5740 v. 16.1.2007

§ 10 MSchG - Dem EuGH wird gemäß Art 234 EG die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es sich bei einer Arbeitnehmerin, die sich einer In-vitro-Fertilisation unterzieht, um eine „schwangere Arbeitnehmerin“ iSd Art 2 lit a erster Halbsatz der Mutterschutz-RL 92/85/EWG handelt, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ihre Eizellen bereits mit den Samenzellen des Partners befruchtet waren, also Embryonen „in-vitro“ vorhanden sind, diese aber noch nicht der Frau eingepflanzt wurden.

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