Verordnung des BMWA; BGBl II 2007/13, ausgegeben am 10. 1. 2007
Beschäftigung nur mit Fachkenntnissen
Am 1. 2. 2007 tritt eine neue Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V) in Kraft, die für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen iSd ASchG gilt (§ 1 FK-V).