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Arbeitnehmerschutz - Fachkenntnisnachweis-Verordnung

Neue VorschriftenARD 5740/1/2007 Heft 5740 v. 16.1.2007

Verordnung des BMWA; BGBl II 2007/13, ausgegeben am 10. 1. 2007

Beschäftigung nur mit Fachkenntnissen

Am 1. 2. 2007 tritt eine neue Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V) in Kraft, die für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen iSd ASchG gilt (§ 1 FK-V).

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