Bundesgesetz, mit dem das FLAG 1967 und das KBGG geändert werden
BGBl I 2006/168, ausgegeben am 28. 12. 2006
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für nachgeborene Kinder Fremder
Aufgrund der bisher geltenden Gesetzeslage nach dem FLAG und dem KBGG erhalten Kinder von rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassenen Fremden und Kinder von Asylberechtigten Leistungen erst ab Ausstellung des Aufenthaltstitels bzw des Asylzuerkennungsbescheides.

