§ 255 Abs 3 ASVG - Für die Frage der Verweisbarkeit eines ungelernten Arbeiters nach § 255 Abs 3 ASVG ist es unerheblich, ob der Versicherte aus der Verweisungstätigkeit ein existenzsicherndes Einkommen (etwa in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes) erzielen kann; es ist allein ausschlaggebend, ob er noch imstande ist, aus einer Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird und die ihm unter billiger Berücksichtigung der von ihm ausgeübten Tätigkeiten zugemutet werden kann, wenigstens die Hälfte des Entgelts zu erwerben, das ein körperlich und geistig gesunder Versicherter regelmäßig durch eine solche Tätigkeit zu erzielen pflegt.

