Verordnung der BMSG, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2007 festgesetzt werden:
Anpassungsfaktor 2007: Der Anpassungsfaktor (APF) wird für das Jahr 2007 mit 1,016 festgesetzt. Erhöhung der Pensionen 2007: Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2007 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als € 1.920,- monatlich, wird sie um 1,6 % erhöht (= APF). Pensionen, die den Betrag von € 1.920,- monatlich übersteigen, werden einheitlich um € 30,72 pro Monat erhöht.