LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
Die Rz 90c LStR führt aus: „Wurden während der Zeit der Aktivbeschäftigung Optionen eingeräumt, bleibt die Steuerbefreiung bei der Ausübung in vollem Umfang erhalten, und zwar auch dann, wenn die Ausübung nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt.“