LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
Der Arbeitgeber wendet Gruppen von Arbeitnehmern monatlich € 50,- als Zukunftssicherung (zB Krankenversicherung) zu. Der Freibetrag von € 300,- ist nach dem Wortlaut des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG als Jahresbetrag definiert.