§ 53b ASVG - Der Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG gebührt auch einem Frauenorden als Dienstgeber von regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmern.
OGH 12. 9. 2006, 10 ObS 138/06a
Dienstgeberbegriff des § 53b ASVG
§ 53b ASVG - Der Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG gebührt auch einem Frauenorden als Dienstgeber von regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmern.
OGH 12. 9. 2006, 10 ObS 138/06a
Dienstgeberbegriff des § 53b ASVG