Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen. Das Abkommen tritt mit 12. 11. 2006 in Kraft und ist ab 2007 anwendbar. BGBl III 2006/168, ausgegeben am 13. 11. 2006.