Durch Verordnung des BMWA wird der Zugang zum Übergangsgeld auch Personen ermöglicht, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß § 253a ASVG idF BGBl I 2001/103 (= vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit) spätestens in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllen. BGBl II 2006/408, ausgegeben am 8. 11. 2006.
Anmerkung des Redakteurs