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Kein Alleinerzieherabsetzbetrag bei in einem Pflegeheim untergebrachtem Ehepartner

Lohnsteuer und AbgabenARD 5725/9/2006 Heft 5725 v. 10.11.2006

§ 33 Abs 4 Z 2 EStG - Ehepartner leben nicht schon deshalb dauernd getrennt, weil einer durch Krankheit oder Behinderung (nicht nur vorübergehend) in einem Pflegeheimuntergebracht ist (vgl Doralt, EStG6, § 33 Tz 31). Dem anderen Ehepartner steht in diesem Fall daher der Alleinerzieherabsetzbetrag iSd § 33 Abs 4 Z 2 EStG nicht zu. UFS Linz 16.02.2006, RV/0565-L/05.

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