Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG). Für 2007 hat die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung nunmehr den Richtwert für die Erhöhung der Pensionen mit 1,016 festgelegt (die endgültige Festsetzung des Anpassungsfaktors durch Verordnung der BMSG bleibt abzuwarten), wodurch sich eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes von € 690,- auf € 701,04 ergibt.