1. Änderung der Satzung 2006 der Wiener Gebietskrankenkasse betreffend Entfall des abweichenden Beitragszeitraumes für in privaten Haushalten Beschäftigte und Hausbesorger ab 1. 1. 2007 (bisher: Beitragszeitraum von einem Vierteljahr bei Beitragsvorschreibung gemäß § 58 Abs 4 ASVG) sowie Entfall der Definition des Begriffs Lebensgefährte rückwirkend ab 1. 8. 2006 (vgl dazu die Neudefinition des Begriffs Lebensgefährte durch das SRÄG 2006, BGBl I 2006/131, ARD 5701/2/2006; in Hinblick auf diese gesetzliche Klarstellung ist der Begriff der Lebensgemeinschaft nach der Absicht des Gesetzgebers in den Satzungen nicht mehr gesondert zu normieren und kann daher entfallen). Amtl Verlautbarung Nr 112/2006 vom 31.10.2006. (www.avsv.at )