§ 31 EStG, § 10 Abs 1 KStG, § 21 Abs 1 BAO - Die Kaufpreisbesteuerung bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Teil des Kaufpreises als Zuschuss an die Gesellschaft geleistet und sodann an den Verkäufer (= Kapitalgesellschaft) als steuerfreier Gewinn ausgeschüttet wird: Wird bei der Veräußerung einer Beteiligung an einer (nur Verluste erzielenden) GmbH im Abtretungsvertrag (zusätzlich zum Abtretungspreis) eine Zuschusspflicht des Käufers in Höhe von 43 Mio S an die GmbH vereinbart und erhält der Verkäufer für dieses Geschäftsjahr von der GmbH eine einmalige Vorzugsdividende in Höhe von 25 Mio S, so ist diese Vorzugsdividende beim Verkäufer (= eine Kapitalgesellschaft) nicht als ein von der Körperschaftsteuer befreiter Beteiligungsertrag, sondern als ein Teil des (steuerpflichtigen) Abtretungspreises zu behandeln. VwGH 14.12.2005, 2002/13/0053. (Beschwerde abgewiesen)