Änderung der NÖ Landarbeitsordnung 1973 va betreffend ausdrückliche Ausdehnung des Anwendungsbereiches auch auf Reitställe, Schlägerungsunternehmen, Natur- und Nationalparks, Betreuung von Park- und Rasenanlagen etc, auch wenn diese als Gewerbebetriebe ausgeübt werden, sowie betreffend Ausdehnung der Sterbebegleitung und Begleitung schwersterkrankter Kinder auch auf die leiblichen Kinder des Ehepartners oder Lebensgefährten und betreffend Änderung des Beschäftigungsverbotes für werdende und stillende Mütter auf die Zeit von 19 Uhr bis 5 Uhr (bisher: 20 Uhr bis 6 Uhr). Landesgesetz; LGBl für Niederösterreich 9020-24, 90. Stück, ausgegeben am 26. 9. 2006.