§ 28 Abs 2 EStG - Aufwendungen für die Erneuerung der Dachschalung und des Blechdachs eines denkmalgeschützten Mietwohnhauses stellen Instandsetzungsaufwendungen dar und sind somit zwingend auf 10 Jahre zu verteilen.
UFS Innsbruck 17. 7. 2006, RV/0125-I/06