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Illegale Ausländerbeschäftigung bei Renovierung eines Musikkellers

AusländerbeschäftigungARD 5717/6/2006 Heft 5717 v. 6.10.2006

§ 3, § 28 AuslBG - Bei Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall ein nicht dem Reglement des AuslBG unterliegender Gefälligkeitsdienst anzunehmen ist, trifft die Partei - unabhängig von der grundsätzlichen Verpflichtung der Behörde zur amtswegigen Erforschung des für die Entscheidung notwendigen Sachverhaltes - eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Die unsubstanziierte Behauptung, es handle sich bei dem bei der Arbeit betretenen polnischen Staatsangehörigen um einen langjährigen Bekannten, ist nicht ausreichend, einen freiwilligen, unentgeltlichen Freundschaftsdienst anzunehmen.

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