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Ayurveda-Koch ist keine Schlüsselkraft

AusländerbeschäftigungARD 5717/3/2006 Heft 5717 v. 6.10.2006

§ 2 Abs 5 AuslBG - Ein indischer Ayurveda-Koch, der in englischer Sprache verfasste „Certificates“ über ein 3-monatiges Ausbildungsprogramm vorlegt, ist keine Schlüsselkraft im Sinne des AuslBG. Diese Ausbildung vermittelt keinesfalls einen Bildungsstoff, der typischerweise auch an Hochschulen erworben wird, sondern lediglich Kenntnisse, die nicht über jene des Lehrberufs Koch hinausgehen.

VwGH 24. 4. 2006, 2005/09/0043

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