§ 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG - Die Einschränkung der Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe, die zwar nicht ausdrücklich im Gesetzeswortlaut erwähnt ist, zu der man aber aufgrund systematischer Interpretation des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG gelangt, verstößt gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der Vorteil aus der unentgeltlichen Abgabe einer Mitarbeiterbeteiligung an einen Grenzgänger, der bei einer Schweizer Bank beschäftigt ist, kann aber trotzdem nicht als steuerfrei behandelt werden, wenn die entsprechenden Aktien nicht bei einem inländischen Kreditinstitut, sondern bei der Schweizer Gesellschaft für Kapitalanlagen (SGK) hinterlegt sind.