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Berufsunfähigkeit wegen zu erwartender häufiger Krankenstände

InvaliditätspensionARD 5710/9/2006 Heft 5710 v. 12.9.2006

§ 273 Abs 1 ASVG - Ein Versicherter ist nach ständiger Rechtsprechung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände im bisherigen Beruf bzw im Verweisungsberuf von jährlich 7 Wochen und darüber zu erwarten sind. Dies wird damit begründet, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass leidensbedingte Krankenstände in diesem Ausmaß von den in Betracht kommenden Arbeitgebern akzeptiert werden.

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