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Schadenersatzansprüche gegen Wirtschaftstreuhänder - objektive Verjährungsfrist erst ab Schadenseintritt

SchadenersatzARD 5708/13/2006 Heft 5708 v. 5.9.2006

§ 8 Abs 4 AAB 1986, § 8 Abs 3 AAB 2000, § 879 Abs 3 ABGB - Die für Schadenersatzansprüche gegen Wirtschaftstreuhänder in den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder vorgesehene Verkürzung der objektiven Verjährungsfrist auf 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenen Ereignis ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB. Ist diese Klausel nicht Gegenstand einer Verbandsklage oder eines Verbrauchervertrages, ist sie geltungserhaltend dahin zu reduzieren, dass die objektive 3-jährige Verjährungsfrist erst mit Eintritt des (Primär-)Schadens aufgrund des anspruchsbegründenden Ereignisses in Gang gesetzt wird.

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